Der Seminargarten Köln ist geschlossen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beratung, Coaching & Veranstaltungen im Seminargarten Köln

1. Allgemeines

Gegenstand des Auftragsverhältnisses zwischen dem Seminargarten Köln - nachfolgend Auftragnehmerin genannt – und dem jeweiligen Vertragspartner - nachfolgend Auftraggeber genannt – ist die gesondert vertraglich vereinbarte Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet die Auftragnehmerin kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Die Zusammenarbeit kommt mit Unterzeichnung des Coaching-/Beratervertrages zustande. Der von der Auftraggeberin abgeschlossenen Vertrag ist ein Dienstvertrag, sie ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen.

Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind demnach Beratung in Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen; Gegenstand sind auch nicht Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten, insbesondere keine Finanzvermittlungen. Sofern sich die Notwendigkeit der Einschaltung entsprechender Berufsangehöriger ergibt, sind diese Leistungen vom Auftraggeber selber bei den entsprechenden Personen zu beauftragen.

Mit der Beauftragung der Auftragnehmerin gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber als angenommen.

 

2. Schweigepflicht

Beide Parteien verpflichten sich zu absolutem Stillschweigen über die Zusammenarbeit, über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit bekannt werden, insbesondere über Informationen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien und diese nicht außerhalb des Auftrages für sich selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch für künftige geschäftliche Aktivitäten des Auftrag-gebers/der Auftragnehmerin, die von entscheidender Bedeutung sind bzw. sein werden.

Schriftliche Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte und Empfehlungen, die sich auf den Auftrag und den Auftraggeber/die Auftragnehmerin beziehen, dürfen die beiden Parteien nur mit Einwilligung des jeweilig Anderen an Dritte aushändigen oder sonst wie zugänglich machen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Auftrages hinaus und erstreckt sich auch auf alle Mitarbeiter beider Parteien. Der Auftragnehmerin ist im üblichen Rahmen von Marketingaktivitäten gestattet, den Auftraggeber als Firmen,- Kundenreferenz schriftlich oder mündlich zu benennen, ohne dabei genauere Auskunft über die Art und Weise, bzw. Umfang der durchgeführten Leistungen offen zu legen.

 

3. Datenverarbeitung

Die Auftragnehmerin ist befugt, die ihr im Rahmen dieses Auftrages durch den Auftraggeber bekannt gegebenen personenbezogene Daten zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen, gegebenenfalls auch DV-gestützt. Des Weiteren räumt der Auftraggeber der Auftragnehmerin das übertragbare und unwiderrufliche Recht ein, sämtliche von der Auftragnehmerin im Rahmen der Zusammenarbeit und Veranstaltungen im Seminargarten Köln angefertigten Bild-, Video- & Tonaufnahmen zum Zwecke der Eigenwerbung in unveränderter und veränderter Form ohne gesondertes Honorar zu nutzen. Die Aufnahmen werden nicht an Dritte veräußert, abgetreten etc..

 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Coaching und Beratung sind dynamische Prozesse, während derer sich der Auftraggeber verpflichtet, sich aktiv und selbstverantwortlich einzubringen. Sollte es sich bei der Arbeit der Auftragnehmerin um Seminare und Beratung mit Mitarbeitern des Auftraggebers handeln, sollten diese bereit sein, offen für die Inhalte zu sein und sie eigenverantworltich umzusetzen.

 

5. Gewährleistung / Haftung

Die Auftragnehmerin führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch. Alle Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen; Gewährleistung für den Inhalt sowie für Folgen aus persönlichen Entscheidungen des Auftraggebers und/oder der Teilnehmer von Schulungs- und Beratungsmaßnahmen übernimmt die Auftragnehmerin nicht. Die Auftragnehmerin übernimmt ebenso keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Offenbare Unrichtigkeiten (Schreibfehler, Rechenfehler, Formfehler etc.) in Notizen, Protokollen, Berechnungen etc. können von der Auftragnehmerin jederzeit berichtigt werden. Haftungsansprüche gegen die Auftragnehmerin, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Auftragnehmerin kein nachweislich vorsätzliches oder groß fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Auftragnehmerin behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Materialien, Internetseiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Sollte ein oder mehrere vereinbarten Termine aufgrund von Krankheit oder eines anderen von der Auftragnehmerin nicht zu vertretenden Umstandes nicht durchgeführt werden können, so wird die Auftragnehmerin dies unverzüglich anzeigen, und einen Ersatztermin benennen.

 

6. Verzug/Unmöglichkeit

Für Leistungsverzögerungen, die durch den Auftraggebers oder dessen Mitarbeiter verursacht werden, werden nicht von der Auftragnehmerin vertreten. Gleiches gilt für solche Verzögerungen die dadurch entstehen, dass die Auftragnehmerin zu Recht von einem Zurückbe-haltungsrecht Gebrauch macht. Ein solches steht der Auftragnehmerin zu, wenn der Auftraggeber mit fällig gestellten Honorarforderungen in Verzug ist. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihre Leistungen in einem solchen Falle einzustellen. Sollte der Auftraggeber in Annahmeverzug kommen, so schuldet er der Auftragnehmerin diejenige Vergütung, welche angefallen wäre, wenn die in Folge des Annahmeverzuges nicht geleisteten Dienste ordnungsgemäß hätten erbracht werden können. Eine Pflicht zur Nachleistung besteht von Seiten der Auftragnehmerin nicht.

 

7. Schutz des geistigen Eigentums/Wahrung der Vertraulichkeit seitens des Auftraggebers

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von der Auftragnehmerin gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Auswertungen, Dokumente jeglicher Art und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei der Auftragnehmerin. Der Auftraggeber erhält insoweit lediglich ein Nutzungsrecht, welches dem Vertragszweck entspricht. Im Übrigen verbleiben die Urheberrechte (Vervielfältigungsrechte etc.) bei der Auftragnehmerin.

 

8. Kündigung

Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund oder kündigt die Auftragnehmerin aus einem wichtigen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung abzüglich der infolge der Aufhebung des Vertrages tatsächlich ersparten Aufwendungen (dies gilt nicht für pauschal vereinbarte Vergütungen); die Auftragnehmerin braucht sich nicht anrechnen zu lassen, was sie durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft oder derjenigen ihrer Mitarbeiter erwirbt oder zu erwerben unterlässt. Kündigt der Auftraggeber aus einem wichtigen Grund, den die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, so behält diese den Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

9. Rücktritt

Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zum Beginn einer geplanten Beratungs-, Coaching-, Schulungs- oder Trainingseinheit vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt bis zu 6 Wochen vor dem ersten vereinbarten Termin, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Auftragnehmerin 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, so wird das volle vereinbarte Honorar fällig.

 

10. Stornierung von Terminen

Werden vom Auftraggeber verbindliche vereinbarte Termine storniert bzw. verschoben, ist der Auftraggeber verpflichtet, ab dem 3. Tag vor dem vereinbarten Termin 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, so wird das vereinbarte Honorar zu 100 % fällig und in Rechnung gestellt. Sollte bei den Veranstaltungen/Workshops andere Zeiten angegeben sein, so sind diese verbindlich.

 

11. Fotos und Rechte am Bild

Mit der Teilnahme an den Veranstaltunen im Seminargarten Köln erklärt sich der Teilnehmer, die Teilnehmerin damit einverstanden, dass Fotos von ihr/ihm gemacht werden und ggf. auf dieser Internetseite, facebook oder instagram veröffentlicht werden. Sollte dies nicht so sein, bitte ich um ausdrückliche Ablehnung.

Die Rechte gehen automatisch an den Veranstalter.

 

12. Gerichtsstand / Mündliche Nebenabreden / Salvatorische Klausel

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Köln, es gilt deutsches Recht. Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen, sowie der dazugehörigen Individualabrede, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt für die Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auch nur Teile derselben zwingendem Recht widersprechen oder sonst unwirksam sein, so bleiben sie doch im übrigen wirksam. Die Parteien sind in diesem Falle verpflichtet, unverzüglich nach Feststellung einer solchen Situation eine der Rechtslage entsprechende wirksame Regelung zu vereinbaren, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis entspricht oder möglichst nahe kommt.

 

Nur der guten Ordnung halber: Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung (OS) zwischen Unternehmen und Verbrauchern sind hier möglich: http://ec.europa/consumers/odr/

 

Aktueller Stand: 01.2019

Thomas Frank

Eduard-Frantzen-Str. 21, 51061 Köln

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Für Privatkunden gelten gesonderte AGB.